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Europäischer Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist das höchste Gericht der Europäischen Union und hat seinen Sitz in Luxemburg. Er achtet darauf, dass das EU-Recht in allen Mitgliedstaaten eingehalten wird. Das kann „vorab“ geschehen, wenn nationale Gerichte der Mitgliedstaaten wissen wollen, ob ein nationales Gesetz oder die Auslegung eines EU-Gesetzes dem EU-Recht entspricht („Vorabentscheidungen“). Er entscheidet aber auch über Klagen, wenn ein Mitgliedsland das EU-Recht nicht einhält („Vertragsverletzung“). Auch Privatpersonen und Unternehmen können beim EuGH eine Klage einreichen. Der EuGH gliedert sich in zwei Gerichte: den Gerichtshof und das Gericht. Im Gerichtshof sitzt ein/e RichterIn aus jedem Mitgliedstaat, also derzeit 28, und elf Generalanwälte/-anwältinnen. Im Gericht sitzt zumindest ein/e RichterIn aus jedem Mitgliedsstaat. Derzeit sind es 45 RichterInnen (Stand: Oktober 2018)

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