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Was sind Merkmale einer Demokratie?

Dieser Artikel

stammt aus einer umfangreichen Wissensdatenbank der Demokratiewebstatt zur Demokratiewebstatt

Ob ein Staat eine Demokratie ist, kann man nicht immer am Namen erkennen. Auch Staaten, die „Demokratische Republik XY“ oder „Volksrepublik YZ“ heißen, sind deshalb nicht unbedingt demokratisch geführt! Demokratische Staaten weisen einige besondere Merkmale auf. Und es gelten bestimmte wichtige Grundsätze und Regeln, ohne die eine Demokratie nicht funktionieren kann:

Wahlen

Ein grundlegendes Element in einer Demokratie sind Wahlen. Durch sie hat jeder wahlberechtigte Bürger und jede wahlberechtigte Bürgerin die Möglichkeit, im Staat politisch mitzubestimmen.

Gleichheit: In einem demokratischen Staat haben alle BürgerInnen die gleichen Rechte und Pflichten, und zwar unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Besitz.

Rechtsordnung: Die Rechte und Pflichten sind in Gesetzen festgeschrieben. Man nennt das auch Rechtsordnung. Die Rechte in einer Demokratie sollen ermöglichen, dass man so weit als möglich selbst bestimmen kann, wie man leben möchte.

Gewaltentrennung

Die Gewaltentrennung sollte eigentlich genauer „Teilung der Staatsgewalt“ heißen. Das bedeutet, dass nicht eine einzige Partei, Person oder eine Institution die ganze Macht im Staat hat. Die Macht wird in verschiedene Bereiche aufgeteilt. Dadurch soll Machtmissbrauch verhindert werden.

Die klassische Gewaltentrennung basiert auf dem so genannten 3-Säulen-System. Dieses besteht aus der Legislative, das ist die gesetzgebende Gewalt, der Exekutive oder Verwaltung und der Judikative, der Gerichtsbarkeit.

Gesetzgebung (Legislative): Die Gesetzgebung (Legislative) erfolgt durch das Parlament (Nationalrat und Bundesrat) und die Landtage. Die vom Volk gewählten VertreterInnen kommen im Parlament und in den Landtagen zusammen. Sie verabschieden die Gesetze. So haben die BürgerInnen Einfluss auf die in Österreich geltenden Gesetze.
Verwaltung (Exekutive): Zur Verwaltung (Exekutive) zählen unter anderem die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident und die Bundesregierung. Die Exekutive führt die Beschlüsse der gesetzgebenden Gewalt aus und setzt sie um. Einfach gesagt, Verwaltung ist alles das, was in der Gewaltentrennung nicht unter die Aufgaben der Gesetzgebung oder Gerichtsbarkeit fällt.
Gerichtsbarkeit (Judikative): Die Gerichtsbarkeit (Judikative) stellen die Gerichte und RichterInnen dar.

Menschen- und Minderheitenrechte: In einer Demokratie sind Menschenrechte und die Minderheitenrechte gesetzlich geschützt.

Freiheitsrechte: Zu den wichtigsten Grundsätzen in einer Demokratie gehört, dass man seine Meinung frei äußern darf – ohne, dass man dafür vom Staat bestraft oder benachteiligt wird. Man hat auch das Recht, sich mit anderen zusammentun, um diese Meinung öffentlich zu machen (Meinungs- und Versammlungsfreiheit) Auch Fernsehen, Zeitungen, Radio, Internetseiten und alle anderen Medien dürfen Informationen frei veröffentlichen (Presse- und Informationsfreiheit)

Dass die demokratischen Grundsätze eingehalten werden, ist leider nicht überall auf der Welt selbstverständlich.